Der Masterstudiengang Applied Research in Engineering Sciences der Ohm ist auf 3 Semester Regelstudienzeit angelegt.
In den ersten beiden Semestern werden lokale und hochschulübergreifende Wahlmodule aus dem Hochschulverbund belegt und zwei Projektarbeiten durchgeführt. Das dritte Semester steht ausschließlich der Masterarbeit zur Verfügung.
Module im Studium
Das Studium besteht aus 4 verschiedenen Modulgruppen:
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Die fachspezifischen Wahlpflichtmodule FWPM 1-3 und das interdisziplinäre Wahlpflichtmodul IWPM 1 werden aus einer Liste von Masterangeboten der jeweiligen Fakultät der Ohm ausgewählt
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Das fachspezifische Wahlpflichtmodul 4 und das Modul Forschungsmethoden und -Strategien werden im Umfang von je 6 ECTS aus einem hochschulübergreifenden Kursangebot der oben genannten Partnerhochschulen gewählt. Dieses Angebot wird jedes Semester aktualisiert.
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Die beiden Projekte 1 und 2 in den ersten beiden Semestern und die Masterarbeit sollen thematisch aufeinander aufbauen und werden von einem Hochschulprofessor der Ohm durchgehend betreut. Eine der drei Arbeiten ist in englischer Sprache zu verfassen.
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In jedem Semester finden entweder ein lokales Projektseminar oder die hochschulübergreifende Applied Research Conference (ARC) statt, bei denen die aktuellen Ergebnisse publiziert werden. Mindestens einmal im Verlauf des Studiums nimmt jede/r Studierende an der ARC teil.
Forschungsthemen
Hier finden Sie eine Übersicht der aktuellen Forschungsthemen.
Aufbau des Studiums
Spezialisierungsrichtungen
Das breite Angebot an Wahlmöglichkeiten in den FWPM 1-3 ermöglicht eine vielfältige Spezialisierung. Die verschiedenen Themen der Masterprojekte decken weite Bereiche der Ingenieurwissenschaften ab. In Nürnberg beteiligen sich aktuell 7 technische Fakultäten am M-APR-Programm.
Masterarbeit
Die Masterarbeit findet im dritten Semester an der Hochschule statt. Sie befassen sich unter intensiver Betreuung in einem Institut oder einen Kompetenzzentrum mit einem aktuellen, anspruchsvollen Forschungs- oder Entwicklungsthema. Die Beteiligung von externen Forschungseinrichtungen oder Firmen ist im Rahmen gemeinsamer Projekte möglich. Teile der Arbeit können dann auch dort durchgeführt werden
Wichtige Dokumente
- Modulhandbuch(1 MB)Das Modulhandbuch listet die zu absolvierenden Fächer auf und beschreibt diese bezüglich Inhalten, Lernzielen, zeitlichen Arbeitsaufwand und Prüfungsleistungen.
- Studienplan(414 KB)
- Hochschulübergreifende Module(3 MB)
- Studien- und Prüfungsordnung(242 KB)Die Studien- und Prüfungsordnung ist die rechtliche Grundlage für die Ausgestaltung des Studienganges (inkl. Inhalten und zu absolvierenden Prüfungsleistungen). Diese Version ist gültig für Studienanfängerinnen und Studienanfänger ab Sommersemester 2020 vorbehaltlich des Einvernehmens des Staatsminsteriums für Wissenschaft und Kunst
- Merkblatt zum Studienbeginn(270 KB)Wichtige Informationen zum Studieneinstieg und zur Modulwahl
Informationen zur Zulassung
Hinweis: Dies ist eine stark verkürzte Darstellung – die rechtsverbindlichen Ausführungen finden Sie in der Studien- und Prüfungsordnung.
Qualifikationsvoraussetzungen
Die folgenden Qualifikationsvoraussetzungen sind für die Zulassung zum Masterstudiengang Applied Research in Engineering Sciences nachzuweisen:
- ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor oder Diplom),
- mit 210 Leistungspunkten (ECTS) und
- einem Prüfungsgesamtergebnis von 2,5 oder besser oder einer relativen Note, die einen Abschluss unter den 50 % der besten Absolventen und Absolventinnen der Vergleichskohorte des jeweiligen Bewerbers oder der jeweiligen Bewerberin ausweist.
- Nachweis der studiengangspezifischen Eignung im Rahmen einer Eignungsfeststellung (siehe weiter unten)
Überblick über alle anerkannten Sprachnachweise (pdf)
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Erforderliche Sprachnachweise:
Die Unterrichtssprache in diesem Studiengang ist Deutsch. Bewerberinnen und Bewerber mit einer anderen Muttersprache, die keinen deutschen Bachelorabschluss haben und auch keine deutschsprachige Ausbildung an einer höheren Schule abgeschlossen haben, müssen eines der folgenden Zertifikate nachweisen:
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Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Bewerber und Bewerberinnen (DSH-Stufe 2)
- Test Deutsch als Fremdsprache mit überdurchschnittlichem Ergebnis (TestDaF; mindestens Niveaustufe 4 in allen 4 Prüfungsteilen)
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Telc Deutsch C1 Hochschule
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Umfasste das vom vorausgegangenen Bachelorstudium (z.B. an einer anderen Hochschule) nur sechs Semester, so werden dafür in der Regel nur 180 Credits vergeben. In solch einem Fall müssen Studienleistungen im Umfang von 30 Credits nachgeholt werden. Dabei kann es sich um ein praktisches Studiensemester handeln, oder anderweitige Studienleistungen können zusätzlich anerkannt werden. Auf alle Fälle empfiehlt sich die Kontaktaufnahme mit dem Studienfachberater.
Zulassungsantrag
Der Antrag auf Zulassung zum Studium ist mit dem vom Studienbüro der Hochschule im Online-Verfahren zur Verfügung gestellten Formular zu stellen. Dem Antrag sind beizufügen:
- Abschlusszeugnis und Abschlussurkunde sowie alle Zwischenzeugnisse des Hochschulstudiums (amtlich beglaubigte Kopien),
- Zeugnisse über Praktika, Berufsausbildung und Berufstätigkeit in Wirtschaft, Industrie und Verwaltung. Besonders hervorzuheben sind hierbei Zeugnisse und Nachweise über die im Rahmen des Hochschulstudiums abgeleistete praktische Tätigkeit (Kopien),
- ein Nachweis über die Sprachkenntnisse in Deutsch - soweit Deutsch nicht Muttersprache ist (amtlich beglaubigte Kopien)
- ein tabellarischer Lebenslauf in deutscher Sprache,
- ein Motivationsschreiben in deutscher Sprache
Verfahren zum Nachweis der studiengangsspezifischen Eignung
Die Bewerberinnen und Bewerber, die die formalen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, werden zum Eignungsfeststellungsverfahren in Form eines 30-minütigen Auswahlgesprächs (Kolloquium) eingeladen. Vor der Teilnahme am Eignungsfeststellungsverfahren empfehlen wir ein Beratungsgespräch mit dem Studienfachberater.
Rechtzeitig vor dem Auswahlgespräch teilt Ihnen die Auswahlkommission die möglichen Vortragsthemen mit.
- Die eingeladenen Bewerber und Bewerberinnen halten einen Kurzvortrag über das vereinbarte wissenschaftliche Thema.
- Es folgt eine Besprechung bzw. Befragung seitens der Auswahlkommission.
Nähere Details zum Ablauf des Bewerbungs- und Eignungsfeststellungsverfahrens finden Sie in der Studien- und Prüfungsordnung
Der Termin des nächsten Eignungsfeststellungsverfahrens wird hier bekannt gegeben, sobald er feststeht.
Bewertungskriterien
Fachliche Eignung:
- Fähigkeit zur fachlichen/wissenschaftlichen Durchdringung eines Themas
- methodisches Vorgehen beim Erarbeiten von Lösungsansätzen
- Systematik in der eigenen Bewertung von Lösungsansätzen
- Anhand von Projekt- und Abschlussarbeiten nachgewiesene besondere Fähigkeiten im Organisieren und Durchführen von ingenieur- und naturwissenschaftlichen Projekten
Darbietung und persönliche Eignung:
- Strukturierung und Darbietung eines wissenschaftlichen Themas
- Roter Faden; Beschränkung auf das Wesentliche
- Sprachliche Ausdrucksfähigkeit
- Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit
Benotung
Aus der Note des Auswahlgespräches und aus dem Prüfungsgesamtergebnis des qualifizierenden Abschlusses bzw. der errechneten vorläufigen Durchschnittsnote wird, zu gleichen Anteilen gewichtet, eine Durchschnittsnote gebildet. Die studiengangspezifische Eignung gilt als nachgewiesen, wenn diese Durchschnittsnote mindestens 2,5 beträgt.
Zulassung zum Studium
Die Zulassung zum Studium erfolgt nach form- und fristgerechter Anmeldung aufgrund der vorgelegten Bewerbungsunterlagen, wenn die Qualifikationsvoraussetzungen fristgerecht vorlegt wurden und die studiengangspezifische Eignung erfolgreich festgestellt werden konnte.